Hinweisgebersystem

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

im Rahmen der EU-weiten Richtline 2019/1937 – besser bekannt unter den Namen „Whistleblowingrichtlinie“ oder Hinweisgeberschutzgesetz – hast du an dieser Stelle die Möglichkeit, Meldungen über Informationen, Beobachtungen und Vorkommnisse mit Bezug auf Complianceverstöße weiterzugeben.

Bitte gib eine Meldung nur dann ab, wenn du hinreichenden Grund zu der Annahme hast, dass die von dir gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Falschmeldungen und Beschuldigungen können bei den in der Meldung angegebenen Personen zu Schädigungen führen oder dich selbst belasten.
Bitte überprüfe daher deine Meldung vor Versand sorgfältig und mache nur solche Angaben, von deren Richtigkeit du nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt bist.

Das von uns verwendete System sorgt technisch für den Schutz der von dir übermittelten Meldung. Trage auch du deinen Teil dazu bei, die Sicherheit deiner Meldung weiter zu erhöhen und halte dich - sofern möglich - an die nachfolgenden Regeln:

  • Nutze nur deine eigenen IT-Systeme
  • Falls du anonym melden möchten, verzichte bitte auf die Angabe persönlicher Daten wie z. B. Deinen Namen, Deine Abteilung oder andere Informationen, die ggf. Rückschlüsse auf dich zulassen und kreuze bei der Meldung das Kästchen „anonym“ an.
  • Achte auf eine sichere Internetverbindung. du erkennst diese an dem Schloss-Symbol neben der Adresszeile.